FEHLABLAGERUNG - BAUM- UND STRAUCHSCHNITTPLATZ

Veröffentlicht am: 20.10.2025

Aus gegebenem Anlass (siehe Foto) wird erneut darauf hingewiesen, dass auf dem öffentlich zugänglichen Baum- und Strauchschnittplatz Fehlablagerungen ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden.

Ganze Baumstämme, Fallobst, Bauholz, Sperrmüll, Grünschnitt und Ähnliches sind als Fehlablagerung zu verstehen.

Die dadurch entstandenen Kosten bei der fachgerechten Entsorgung und der Arbeitsaufwand der Gemeindearbeiter werden außerdem in Rechnung gestellt.

 

Der Platz wird notwendigerweise videoüberwacht.

 

Die Bürgermeisterin e. h.