Amtssignatur
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung in dringenden Fällen
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Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Hackerberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) können Sie hier herunterladen:
Bildmarke (Datei: Amtssignatur_Hackerberg.pdf).
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich
- per Fax
- per E-Mail (Scan des Dokumentes)
- postalisch (Original oder Kopie)